Laut Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wird der Reinstoff als Acute Tox. 4* (H302) (entspricht Mindesteinstufung) eingestuft. Der BAM liegen aber Werte zur oralen und dermalen Giftigkeit (Quelle: Sigma Aldrich) vor, die zu einer Einstufung in die Klasse 6.1, VG III fhren. Sollten dem Anwender andere Daten zur Giftigkeit vorliegen, ist der Stoff entsprechend einzustufen. Die Umweltgefhrdung ist zustzlich zu bercksichtigen.